Generalversammlung

Art. 9  Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie nimmt die folgenden unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben wahr:

  a)  Festsetzung und Änderung der Statuten
  b)  Wahl des Vorstands sowie der Revisoren
  c)  Ernennung der Ehrenmitglieder
  d)  Festlegung des jährlichen Mitgliederbeitrags
  e)  Genehmigung des Budgets und der Jahresrechnung
  f)  Stellungnahme zu allen Themen, die ihr vom Vorstand vorgelegt werden.

Lesen Sie die Informationen und Sitzungsunterlagen der Generalversammlung 2024

Termin: Die GV 2024 ist für Donnerstag, den 18. Januar 2024, um 18.00 Uhr angesetzt.